Ein lebenslanges Wohnrecht gibt einer Person das Recht, eine bestimmte Wohnung oder ein Haus zu bewohnen. Dieses Recht bleibt bestehen, auch wenn das Haus verkauft wird. Es gilt bis zum Tod der Person oder bis sie freiwillig auszieht. Das Wohnrecht wird oft im Grundbuch eingetragen, damit es rechtlich geschützt ist.
Wer ein Wohnrecht erhält
Ein lebenslanges Wohnrecht wird oft von Eltern an Kinder oder Enkel gegeben. Manchmal behalten sich ältere Menschen das Wohnrecht vor, wenn sie ihr Haus verschenken. Sie möchten dort wohnen bleiben, auch wenn das Haus jemand anderem gehört. Auch Ehepartner können sich gegenseitig ein Wohnrecht zusichern.
Eintragung im Grundbuch
Damit das Wohnrecht sicher ist, wird es in das Grundbuch eingetragen. Nur dann ist es rechtlich wirksam. Ohne Eintragung kann der neue Eigentümer die Person unter Umständen zum Auszug auffordern. Mit Eintrag darf die Person wohnen bleiben, egal wer der neue Besitzer ist. Der Notar kümmert sich um die Eintragung.
Was zum Wohnrecht dazugehört
Das Wohnrecht umfasst die Nutzung von bestimmten Räumen. Das kann eine ganze Wohnung sein oder nur ein Teil des Hauses. Manchmal dürfen auch Gemeinschaftsräume mitgenutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Küche, Bad oder Garten. Was genau erlaubt ist, steht im Vertrag oder in der Grundbucheintragung.
Kosten und Pflichten beim Wohnrecht
Die Person mit Wohnrecht zahlt meist keine Miete. Sie kann aber an den Nebenkosten beteiligt sein. Dazu gehören Wasser, Strom oder Heizung. Reparaturen am Haus trägt in der Regel der Eigentümer. Die wohnende Person muss die Räume aber in Ordnung halten. Schäden müssen gemeldet werden.
Keine Vermietung durch die berechtigte Person
Wer ein Wohnrecht hat, darf die Wohnung meist nicht vermieten. Das Wohnrecht ist persönlich und gilt nur für die eingetragene Person. Eine Weitergabe an andere ist nicht erlaubt. Nur wenn es ausdrücklich im Vertrag steht, darf jemand anders dort wohnen. Auch eine Untervermietung ist nur mit Zustimmung erlaubt.
Verkauf der Immobilie bei bestehendem Wohnrecht
Wenn ein Haus mit Wohnrecht verkauft wird, bleibt das Wohnrecht bestehen. Der Käufer muss das Wohnrecht akzeptieren. Er darf die Wohnung nicht selbst nutzen, solange das Recht gilt. Deshalb ist der Verkaufswert oft geringer als bei einer freien Immobilie. Käufer und Verkäufer müssen das wissen.
Ende des Wohnrechts
Das Wohnrecht endet mit dem Tod der eingetragenen Person. Es kann auch freiwillig aufgegeben werden. Das muss schriftlich erfolgen und beim Notar bestätigt werden. Eine Kündigung durch den Eigentümer ist nicht möglich, solange das Wohnrecht besteht. Nur bei grobem Fehlverhalten kann es vor Gericht geprüft werden.
Vorteile für ältere Menschen
Viele ältere Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Mit einem lebenslangen Wohnrecht können sie das. Sie geben das Haus an Kinder weiter, behalten aber die Wohnung. So haben beide Seiten Sicherheit. Die ältere Person hat ein Zuhause, die Kinder bekommen das Eigentum.
Beratung vor Vertragsabschluss
Ein Wohnrecht hat große Auswirkungen. Deshalb sollte man sich gut beraten lassen. Notare, Anwälte oder Beratungsstellen helfen dabei. Es ist wichtig, dass alles klar im Vertrag steht. Nur so gibt es später keine Missverständnisse. Ein Wohnrecht gibt Sicherheit, wenn es richtig vereinbart wird.